Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der LFE e.V. hat sich mit deutlicher Kritik am neuen GEG positioniert. Trotz der Veränderungen am Gesetz bleibt vieles unpräzise und lässt Berater wie Verbraucher im Unklaren.

Die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive der vielen Übergangsregelungen ist ein guter Ansatz, jedoch zeigen schon die ersten Wochen, dass die meisten Kommunen mit den zeitlichen Zielen in keiner Weise zurecht kommen werden. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. „Das Jahr 2024 hat noch ein paar Monate und da ist es schier unmöglich eine abschließende kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Auch die weiteren Zeitziele werden nicht erreicht werden,“ stellt der Geschäftsführer des LEF e.V., Martin Stock fest.

Bei ab 2024 eingebauten Heizungen soll sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Durchaus positiv sei die Einführung einer Beratungspflicht und eines erweiterten Mieterschutzes, so Stock weiter.

„Es steht zu befürchten, dass viel vor den Anforderungen kapitulieren und besonders durch die klammen Kassen der Kommunen zwar „etwas gemacht“ wird, ob dies dann aber sinnhaft zur Erreichung des eigentlich sinnvollen Zieles ist, mag bezweifelt werden“, resümiert der Geschäftsführer des Verbandes, Martin Stock.

Neuer Vorstand des LFE e.V.

Neuer Vorstand des LFE e.V.

Am 7. Dezember 2023 wählten die Mitglieder des LFE-Landesverband für Energieeffizienz e.V. in Berlin eine neue Vorstandsmannschaft. Wie bisher gehören dem Vorstand Ralph Piterek (Vorstandsvorsitzender) und Marko Schneider sowie Steffen Engler (jeweils stellvertretende Vorsitzende) an. Neu in der Vorstand gewählt wurden Kevin Radtke und Christian Doller.
Der langjährige „Finanzchef“ des Verbandes Frank Zywietz und Eileen Menz gehören dem Vorstand nicht mehr an.

Seit Herbst 2023 hat der Berufsverband mit Martin Stock auch einen neuen Geschäftsführer.
Die „gute Seele im Büro“ bleibt auch in Zukunft Ulrike Zywietz.

KFW -Informationen zur Heizungsförderung

KFW -Informationen zur Heizungsförderung

Am 29.12.2023 die Richtlinie zur Heizungsförderung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Start der Antragstellung erfolgt gestaffelt. Ab sofort sind zunächst Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.

Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung Zuschuss bis zu 23.500 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern

Weiterführende Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/