Berliner Energietage 2024 – Einladung zur Veranstaltung

Berliner Energietage 2024 – Einladung zur Veranstaltung

Energiesparen und Energieeffizienz – Hidden Champions der Berliner Energiewende?!

 Der LFE e.V. gehört zu den Gründungsmitgliedern der Energieeinsparinitiative Berlin und wirkt regelmäßig an den Aktivitäten dieses größten Zusammenschlusses der Energieverantwortlichen in Berlin und Brandenburg mit. Wichtige Impulse konnten schon gemeinsam erarbeitet werden. Nun stehen die Berliner Energietage 2024 an, an denen sich auch der LFE e.V. aktiv beteiligt.

Inmitten der dynamischen Entwicklung Berlins steht das Thema Energiesparen als bedeutende Säule der Energiewende im Fokus. Doch welche Rolle spielt das Energiesparen tatsächlich im Erfolg dieser großen Transformation, und wie können wir sein volles Potenzial entfalten? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt unserer Veranstaltung, zu der wir die Berliner Energie-Community herzlich einladen.

Seien Sie dabei, wenn wir dazu am 16. Mai von 14:30 bis 16:00 Uhr im Ludwig-Erhard-Haus diskutieren. Gemeinsam mit renommierten Experten erkunden wir die Rolle der Energieeffizienz für ein klimaneutrales Berlin, beleuchten Lösungsansätze für eine effektive Umsetzung und sprechen mit Berlins Staatssekretärin für Klimaschutz, Britta Behrendt.

Das gesamte Programm und die Möglichkeiten zur kostenfreien Anmeldung (Energietage-Event P.439) finden Sie hier

https://www.energietage.de/event/p439-hidden-champions-der-berliner-energiewende.html

Hinweis: Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Für Fragen oder Hinweise schreiben Sie eine Mail an: info@energieeinsparinitiative.berlin

Veranstaltungsort ist das Ludwig Erhard Haus in der Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der LFE e.V. hat sich mit deutlicher Kritik am neuen GEG positioniert. Trotz der Veränderungen am Gesetz bleibt vieles unpräzise und lässt Berater wie Verbraucher im Unklaren. Die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive der vielen Übergangsregelungen ist ein guter Ansatz, jedoch zeigen schon die ersten Wochen, dass die meisten Kommunen mit den zeitlichen Zielen in keiner Weise zurecht kommen werden. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. „Das Jahr 2024 hat noch ein paar Monate und da ist es schier unmöglich eine abschließende kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Auch die weiteren Zeitziele werden nicht erreicht werden,“ stellt der Geschäftsführer des LEF e.V., Martin Stock fest. Bei ab 2024 eingebauten Heizungen soll sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Durchaus positiv sei die Einführung einer Beratungspflicht und eines erweiterten Mieterschutzes, so Stock weiter. „Es ist zu befürchten, dass viele vor den Anforderungen kapitulieren und besonders durch die klammen Kassen der Kommunen zwar „etwas gemacht“ wird, ob dies dann aber sinnhaft zur Erreichung des eigentlich sinnvollen Zieles ist, mag bezweifelt werden“, resümiert der Geschäftsführer des Verbandes, Martin Stock.

Neuer Vorstand des LFE e.V.

Neuer Vorstand des LFE e.V.

Am 7. Dezember 2023 wählten die Mitglieder des LFE-Landesverband für Energieeffizienz e.V. in Berlin eine neue Vorstandsmannschaft. Wie bisher gehören dem Vorstand Ralph Piterek (Vorstandsvorsitzender) und Marko Schneider sowie Steffen Engler (jeweils stellvertretende Vorsitzende) an. Neu in der Vorstand gewählt wurden Kevin Radtke und Christian Doller.
Der langjährige „Finanzchef“ des Verbandes Frank Zywietz und Eileen Menz gehören dem Vorstand nicht mehr an.

Seit Herbst 2023 hat der Berufsverband mit Martin Stock auch einen neuen Geschäftsführer.
Die „gute Seele im Büro“ bleibt auch in Zukunft Ulrike Zywietz.

KFW -Informationen zur Heizungsförderung

KFW -Informationen zur Heizungsförderung

Am 29.12.2023 wurde die Richtlinie zur Heizungsförderung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Start der Antragstellung erfolgt gestaffelt. Ab sofort sind zunächst Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.

Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung gibt es einen Zuschuss bis zu 23.500 Euro für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern.

Weiterführende Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/

Hybridsysteme in Neubau und Sanierung

Hybridsysteme in der Sanierung

Seit Anfang 2020 wurde die Förderung für energetische Sanierungen deutlich verbessert. Zudem ist die lang angekündigte und ersehnte Austauschprämie für Ölheizungen und die Förderkategorie der „Gas-Hybrid-Heizung“ mit hinzugekommen. Damit sind neue Gas-Heizungen nur noch dann förderfähig, wenn sie mit einem “Hybrid-Partner“ auf Basis erneuerbarer Energien kombiniert werden und dann im Falle des Ersatzes einer Ölheizung mit 40 % und in allen anderen Fällen mit 30%. bezuschusst werden.

Hybridanlagen können auch als Kombination verschiedener Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien ausgestaltet sein. Bei Ersatz eines alten Ölkessels beträgt der Zuschuss max. 45 %, wenn im Ersatz komplett auf Basis regenerativer Energien (auch Kombinationen) geheizt wird. Bei Ersatz einer alten Gasheizung oder einer Feststoff-Einzelofenheizung oder einer Stromheizung beträgt der Zuschuss 35 % bei Ersatz durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.

Die Förderhöchstsumme beträgt jeweils 50.000 € pro Wohneinheit. Immerhin zählen auch die Kosten für die Verrohrung und den Ersatz oder den neuen Einbau von Heizflächen auf Basis niedriger Temperaturen mit zu den förderfähigen Kosten, ebenso wie Smarthome-Systeme zur Energieeffizienzsteigerung.

Welche Hybridsysteme und Kombinationen bei Neubau oder Sanierung sinnvoll sind, soll in dem nachfolgenden Beitrag erläutert werden.

Gas-Hybrid-Systeme

Wird eine alte Heizung durch eine neue Heizung ersetzt, die nicht der Austauschverpflichtung nach EnEV unterliegt, kann sie beispielsweise Gas-Hybridheizung kombiniert werden mit:

  • einem wasserführenden Pelletkaminofen (Einbindung in das Heizungsrohrnetz) oder einer Biomasseheizung – Leistung von mind. 25% der Gebäudeheizlast
  • einer Wärmepumpe (Luft-Wasser-WP oder Sole-Wasser-WP) – Leistung von mind. 25% der Gebäudeheizlast und Erreichung von Mindestjahresarbeitszahlen
  • einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung mit mind. 9 m²  Flachkollektorfläche oder 7 m² Vakuumröhrenkollektor.

Bevor eine sich der Hausherr für den Ersatz seiner Heizung entscheidet, sollte er zumindest eine Energieberatung, möglichst eine BAFA-Vor-Ort-Energieberatung durchführen lassen. Die BAFA-Vor-Ort-Beratung wird mit 80 % bezuschusst.

Da der Gas-Hybrid-„Partner“ auf Basis erneuerbarer Energien mindestens eine Leistung von 25 % der Gebäudeheizlast aufweisen muss – was aber bei Einfamilienhäusern zumeist gegeben ist – empfiehlt es sich, einen Energieberater mit der Planung gleich mit zu beauftragen. In Abhängigkeit von den beabsichtigten energetischen Sanierungsmaßnahmen und dem Budget des Bauherrn kann der Energieberater im Rahmen der Beratung ein geeignetes Hybrid- oder Kombi-System vorschlagen.

Die Gebäudeheizlast eines unsanierten, freistehenden Einfamilienhauses mit 100 m² Grundfläche, 1 Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss beträgt ca. 20 kW. Demzufolge müsste der EE-Partner eine Leistung von ca. 5 kW aufweisen. Durch eine energetische Sanierung auf einen der KfW-Effizienzhausstandards würde sich auch die Gebäudeheizlast um den Faktor 3-5 reduzieren, wie folgende Tabelle zeigt:

Tabelle 1 – als Optional gekennzeichnet: Heizlast in Abhängigkeit von den U-Werten der Gebäudehülle

Sinnvolle Hybrid-Systeme in der Sanierung

Gas-Hybrid-Heizungssysteme

Wenn an einem energetisch nicht sanierten Gebäude außer der Erneuerung der Heizung keine weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle geplant sind, ist eine Biomasseheizung, in Kombination mit einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung die einzige technisch sinnvolle Möglichkeit der Gas-Hybridheizung.

Soll im Zuge einer energetischen Sanierung auf einen der KfW-Effizienzhausstandards der Energiebedarf des Gebäudes deutlich gesenkt werden, entstehen bei den Heizkörpern Leistungsreserven. Wenn die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Leistung der Bestands-Heizkörper auf unter 55, besser 50 °C gesenkt werden kann, kann eine Wärmepumpe eingesetzt werden. Je höher der erreichte KfW-Effizienzhausstandard ist, desto stärker reduzieren sich die Heizlasten sowohl in Bezug auf jeden einzelnen Raum als auch für das Gebäude insgesamt. Die entstehenden Leistungsreserven sind von der Hüllfläche der einzelnen Räume und der Intensitiät der Dämmung der einzelnen je raumumschließenden Bauteile abhängig. Besonders große Reserven entstehen für große Räume mit 2 oder 3 Außenwänden. Deshalb müssen alle Heizkörper nach Sanierung daraufhin geprüft werden, wieviele Leistungsreserven sie aufweisen, um nach Ersatz der Heizkörper mit geringeren Leistungsreserven zu entscheiden, wie weit die Temperatur für den möglichst optimalen Wärmepumpenbetrieb abgesenkt werden kann.

Weisen nach der Heizkörpersanierung Heizkörper Reserven von 80 % auf, könnte die Heizkörpertemperatur von 70/55°C auf 55/40°C reduziert werden. Eine zusätzliche Reduzierung der Heizkreistemperaturen ergäbe sich, wenn eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut wird, weil sich die Raumheizlast nochmals deutlich reduziert.

Tabelle 2 – Heizkörpermehrleistungen bei abgesenkten Heizkreistemperaturen

Wenn Gebäude nach energetischer Sanierung mit einer Flächenheizung ( Fußboden- oder Wandheizung) ausgestattet werden, ist dies optimal für den Betrieb einer Wärmepumpe und möglichst hohe erreichbare Jahresarbeitszahlen im Heizbetrieb. Für das Bad kann zusätzlich ein Handtuchradiator, ggf. auch mit E-Heizpatrone vorgesehen werden. Eine optimale Ergänzung fürs Bad sind zudem ggf. zeitgesteuerte Infrarot-Spiegel. Für einen möglichst effizienten Wärmepumpen-Betrieb in der Warmwasserbereitung sind Frischwasserstationen optimal, weil sie mit 50°C Vorlauftemperatur auskommen.

Die perfekte Ergänzung zur Wärmepumpe ist eine Photovoltaikanlage, die je nach Anlagengröße (4 bis 10 kWp nach DIN 15316-4-6) und erreichtem KfW-Effizienzhausstandard 30- 80 % des Strombedarfs der Wärmepumpe selbst decken kann.
Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe wäre die Gasheizung bei Frost die Grundheizung und vermeidet den Einsatz eines Elektro-Heizstabes. Eine kleine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung ist besonders für die Sommermonate eine technisch sinnvolle Ergänzung.
Zudem bieten sich aufgrund des durch die Dämmung stark reduzierten Wärmebedarfs Wärmepumpenkompaktgeräte mit Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung an, eine kleine Solaranlage für Brauchwassererwärmung rundet das Anlagenkonzept ab. Solche Kompaktgeräte werden derzeit von den Herstellern Stiebel Eltron und Tecalor angeboten.

Reine Hybridheizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien

Wenn an dem Gebäude außer der Erneuerung der Heizung keine weiteren Maßnahmen geplant sind, ist eine Biomasseheizung, in Kombination mit einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung wahrscheinlich die einzige technisch sinnvolle Möglichkeit. Gerade wenn der alte Ölkessel ersetzt wird, ist der Ersatz durch eine Holzpelletheizung ideal, wenn der Platz für die alten Öltanks durch Pelletlager ersetzt wird.

Eine Wärmepumpe ist – sowohl bei Sole-Wasser-Wärmepumpe als auch bei Luft-Wasser-Wärmepumpe – nur dann sinnvoll, wenn sie mit einer Flächenheizung (Fußboden- oder Wandheizung) errichtet wird.

Wird ein Einfamilienhaus auf KfW-Standard 70 saniert und mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, kombiniert mit Photovoltaikanlage  mit einer Leistung von 10 kWp ausgestattet, kann der Strombedarf für die Wärmepumpe bis zu 80 % gedeckt werden.
Daraus ergibt sich folgende Kurzübersicht sinnvoller Systemkombinationen:

Tabelle 3 – Übersicht sinnvoller Hybridsysteme und Kombinationen

Wird ein Gebäude auf einen KfW-Effizienzhausstandard saniert, muss eine Doppelförderung ausgeschlossen sein.
Für den KfW-Effizienzhausstandard 85 beträgt der Zuschuss der KfW (Programm 151 oder 430) 30% Bei KfW-Effizienzhausstandard 70 beträgt der Zuschuss sogar 35% und bei Effizienzhausstandard 55 sogar 40 %. Deshalb ist bei der Förderung der Heizung abzuwägen, ob der Zuschuss über KfW oder über BAFA höher ist.
Jede Heizung auf Basis erneuerbarer Energien bewirkt, dass der Primärenergiebedarf des Gebäudes deutlich sinkt, weil diese primärenergetisch besonders günstig bewertet werden und damit praktisch jeder KfW-Effizienzhausstandard in der Sanierung wie im Neubau erreichbar ist.

Hybridsysteme im Neubau

Für den Neubau bieten sich uneingeschränkt alle Hybridsysteme auf Basis erneuerbarer Energien an, wie sie für Sanierung beschrieben wurden.

Soll der KfW-Effizienzhausstandard 40 plus erzielt werden, für den ein Tilgungszuschuss von 25% lockt, bietet sich besonders die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik an. Der Photovoltaikstrom deckt in diesem Falle sowohl den Strombedarf für die Wärmepumpe als auch für die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die obligatorischer Bestandteil des Pluspakets ist.  Eine Ergänzung um eine kleine Solaranlage zur Brauchwasserunterstützung ist bei Luft-Wasser-Wärmepumpen für den Sommer sinnvoll. Doch auch bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe empfiehlt sich die solarthermische Unterstützung, hier darf die Anlage sogar etwas größer sein, um im Sommer einen Saisonalspeicher oder das Erdreich wiederaufzuladen.

In der Betrachtung einer Stadtvilla in KfW-Effizienzhausstandard 40 plus ergibt sich zusammen mit einer PV-Anlage mit einer PV-Fläche von 40 m² bei 5,4 kWp nach DIN EN 15316-4-6 eine Deckung des Strombedarfs von ca. 70 %. Bei 80 m² (10,8 kWp) beträgt die Deckung des Strombedarfs sogar >90 %.

Hybridanlagen, wie beispielsweise Wärmepumpenanlagen sind bei Neubauten nur förderfähig, wenn erhöhte Anforderungen an die Jahresarbeitszahl – siehe Anlage Innovative Anlagenkonzepte – erfüllt sind.

Nachfolgende Tabelle zeigt die verschiedenen Energiekosten in Abhängigkeit von der Jahresarbeitszahl auf. Es sind in den Spalten 2 und 3 Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl 3,8 wie für den Bestand gefördert mit und ohne Photovoltaik und in der letzten Spalte eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 4,3 gemäß der Innovationsförderung und Photovoltaikanlage berücksichtigt.

Tabelle 4 Energiekosten in Abhängigkeit von der Jahresarbeitszahl

Durch die Photovoltaikanlage können die Energiekosten langfristig deutlich gesenkt werden, wie stark, hängt von der Dimensionierung der Photovoltaikanlage ab, berücksichtigt wurden 70% Deckung. Größere Flächen führen zu entsprechend geringeren Energiekosten. Hier ist die Wirtschaftlichkeit durch Simulationen zu prüfen, welche Anlagengröße wirtschaftlich ist.

Fazit:

Vor der Erneuerung der Heizkörper ist eine umfassende Energieberatung ratsam, um zusammen mit dem Energieberater ein geeignetes Heizsystem auszuwählen. Dazu müssen auch zusätzliche beabsichtigte Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle mit berücksichtigt werden. Die Dämmung der Gebäudehülle ist unbedingte Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe, für den Mindestjahresarbeitszahlen für die Förderfähigkeit seitens des BAFA vorgegeben sind. Die Jahresarbeitszahl wirkt sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs einer Wärmepumpe aus.

Es ist seitens des Fördermittelgebers zu wünschen, dass das Pluspaket nicht nur im Neubau im Rahmen des KfW-Effizienzhausstandards 40 Plus sondern als Zusatzpaket auch für die Effizienzhausstandards 55 im Neubau oder allen KfW-Standards in der Sanierung angeboten wird.

Wahl des Lüftungskonzeptes

Wahl des Lüftungskonzeptes

Nachfolgender Beitrag soll aufzeigen welche Vorteile eine kontrollierte Wohnraumlüftung bietet und besondere Anwendungsgebiete in Neubau und Sanierung erläutern.

Werden bei Sanierung mehr als ein Drittel aller Fenster ersetzt, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen. Bei Neubau ist das Lüftungskonzept sowieso zu erstellen.
Bei der Erstellung des Lüftungskonzeptes sind viele Aspekte zu betrachten:

  • Ist aufgrund innenliegender Räume ohnehin eine Abluftanlage nach DIN 18017-3 erforderlich?
  • Gibt es Wohnungen, die nur Fenster in einer Ausrichtung haben (insb. Einraumwohnungen), so dass ebenfalls eine Abluftanlage erforderlich ist?
  • Ist eine Abluftanlage aus anderen Gründen sinnvoll, beispielsweise in Kombination mit sonstiger schützenswerter Bausubstanz?

Wenn eine Abluftanlage ohnehin erforderlich ist, ist es zur Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nur noch ein kleiner Schritt, der zu überlegen ist. Mehr noch, in Anbetracht der energetischen Anforderungen sollte sie bei Neubau als Stand der Technik zu betrachten sein. Beim KfW-Effizienzhausstandard 40 plus ist sie im Rahmen des „Pluspaketes“ obligatorisch.

Überblick über Lüftungstechnologien mit Wärmerückgewinnung

Auf dem Markt gibt es verschiedene Wärmeübertragertechnologien für zentrale Geräte der Lüftungswärmerückgewinnung:

  • Gegenstrom-Wärmeübertrager
  • Kreuzstrom-Wärmeübertrager
  • Rotationswärmeübertrager – auch Enthalpiewärmeübertrager genannt – weil sie neben der Wärmerückgewinnung auch eine Feuchterückgewinnung ermöglichen und einen hohen Wärmerückgewinnungsgrad aufweisen.

Die meisten Zentrallüftungsgeräte sind entweder als Deckengeräte konzipiert, einzelne Anbieter haben auch Geräte entwickelt, die hochkant beispielsweise in eine Vorwandinstallation im Bad eingebaut werden können. Für Einfamilienhäuser oder einzelne Wohnungen sind Lüftungsgeräte mit einem Volumenstrom von 120 – 300 m³/h geeignet.

Alternativ zum zentralen Lüftungsgerät auf Basis der oben genannten Wärmerückgewinner gibt es auch dezentrale Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung. Fensterbauer wie beispielsweise Velux oder Schüco bieten für ihre Fenster dezentrale Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung an. Bekannt sind zudem die Keramikkkern-Wärmetauscher, die von verschiedenen Herstellern angeboten werden und paarweise eingebaut werden und über die Lüftungsrichtungsumkehr eine Wärmerückgewinnung ermöglichen. Andere Systeme werden in der Fensterlaibung oder im Sturz integriert.

Auch im Rahmen einer Sanierung bietet die kontrollierte Wohnraumlüftung verschiedene Möglichkeiten, wie die Erreichung eines bestimmten KfW-Effizienzhausstandards oder die Senkung von Heizkreistemperaturen.

Grundsätzlich muss die Lüftung des Gebäudes im gebäudetechnischen Gesamtkonzept betrachtet werden.

Die Wirkungsweise der kontrollierten Wohnraumlüftung ist an folgendem Rechenbeispiel eindrucksvoll erklärt:

Für Frost kann ein Sole-Wasser-Vorheizregister zum Einsatz kommen. Sinnvoll ist es zudem auch, die Luft ggf. sogar mit einer leichten Übertemperatur von 5-8 Kelvin in den Raum zu bringen, indem ein über den Heizkreis versorgtes Nachheizregister eingesetzt wird.

Kontrollierte Wohnraumlüftung im Neubau

Im Neubau sind die Anforderungen von EnEV und EEWärmeG zu erfüllen. Nach der EnEV 2016 ist es durchaus noch möglich, mit Gas-Brennwert-Heizung, einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung die Anforderungen an EnEV /EEWärmeG zu erfüllen, wenngleich diese Variante auch aufgrund der zukünftigen Besteuerung fossiler Brennstoffe nicht mehr empfehlenswert ist.
Als Alternative werden für Einfamilienhäuser (insbesondere für die KfW-Standards 55 / 40 (plus) geeignet) Luft-Wasser-Wärmepumpen angeboten, die gleich in einer Baueinheit mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kombiniert sind. Gerade für die Luft-Wasser-Wärmepumpe sind möglichst niedrige Heizkreistemperaturen – wenn möglich 35°C anzustreben, damit die Wärmepumpe möglichst effizient arbeiten kann. Die ideale Ergänzung sowohl für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung als auch für eine Wärmepumpe ist eine Photovoltaikanlage, nach Möglichkeit auch mit einem Batteriespeicher, um möglichst viel Hilfsstrom selbst zu erzeugen.
Beim Passivhaus ist die Heizlast auf 15 W/(m²K) begrenzt, damit das Gebäude mit erwärmter Luft (bis zu 50 °C) beheizt werden kann. Dies wird einerseits über die kontrollierte Wohnraumlüftung und andererseits über die stark reduzierten Transmissionswärmeverluste erreicht.
Kontrollierte Wohnraumlüftung in der Sanierung

Auch in der Sanierung kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung dazu beitragen, Heizkreistemperaturen zusätzlich abzusenken, um eventuell auch eine Wärmepumpe als (bivalenten) Wärmeerzeuger einsetzen zu können, da mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung grundsätzlich Heizflächen kleiner dimensioniert werden können.

Je besser der energetische Standard des Gebäudes wird, desto mehr Anteil nehmen einerseits die Lüftungswärmeverluste und andererseits der Anteil der Lüftung an der Raumheizlast ein. Dies verdeutlicht in Hinblick auf die anteilige Raumheizlast folgendes Beispiel:

Bei einem nicht gedämmten Haus ist der Anteil der Lüftungsheizlast sehr gering, allerdings kann er bei KfW-55, bzw. 40-Standard schon bis zu 45 Prozent betragen. In dem im Diagramm dargestellten Beispiel wurden die Wärmeverluste ausgehend vom unsanierten Gebäude und verschiedenen Sanierungsqualitäten für ein freistehenden Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 10 x 10 m und einem Vollgeschoss (mit ausgebautem Dachgeschoss) betrachtet.

Ein Vorteil ergibt sich auch für die Dimensionierung von Heizflächen, denn auch diese können durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kleiner ausfallen. Welche Reserven bei energetischer Sanierung in Kombination mit einer Lüftungsanlage entstehen, verdeutlicht folgende Tabelle speziell für Räume des Geschosstypenwohnungsbaus:

Wenngleich unterdimensionierte Heizkörper ausgetauscht werden müssen, so ergeben sich doch Heizkreistemperaturabsenkungen über die kontrollierte Wohnraumlüftung, so dass eine maximale Vorlauftemperatur von 50 °C dann den Einsatz von Wärmepumpen wenn auch mit geringerer Effizienz ermöglicht. Wie viele Heizkörper im Einzelnen ausgetauscht werden müssen, muss für jedes Gebäude individuell geprüft werden. Bei Räumen mit hohem Hüllflächenanteil (z.B. Eckraum im EG/DG) ergeben sich hohe Reserven nach Dämmung, in Räumen mit geringem Hüllflächenanteil ergeben sich geringe Reserven, so dass diese Heizkörper zu ersetzen wären, um auf das nächst niedrigere Temperaturniveau absenken zu können. Besonders kritisch sind in der Regel Badheizkörper, die auch wegen der erhöhten Raumtemperatur von 24° oft unterdimensioniert sind.

Auch wenn eine Innendämmung vorgesehen ist, ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eine sinnvolle und effiziente Lösung, weil dadurch die Luftfeuchte während der Heizungsperiode kontinuierlich begrenzt und Feuchte zuverlässig abgeführt wird.

Leiden die Bauherren unter einer Pollenallergie, kann eine Lüftungsanlage ebenfalls sinnvoll sein. Positiver Effekt einer Lüftungsanlage: Es findet ein kontinuierlicher Luftaustausch statt, und auch Chemikalien, beispielsweise aus Möbeln, werden abgeführt. Auch die Konzentration an Kohlendioxid wird konstant niedrig gehalten. Grundsätzlich müssen, um Verkeimung und Verschmutzung der Anlage zu vermeiden, regelmäßig die Filter gewechselt werden.

Auch bei lärmreicher Umgebung an viel befahrenen Straßen etc. kann eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eine Option sein. Allerdings sollte die Luftansaugung unter Beachtung der VDI 6022 (Raumlufthygieneanforderungen) erfolgen.

Hinsichtlich der Energieeinsparung ist zu bedenken, dass Wärme rückgewonnen wird, jedoch für den Betrieb der Anlage Strom für die Ventilatoren und ggf. das Heizregister erforderlich ist. Dabei besteht zwischen Strom und Gas ein Preisverhältnis von etwa 5:1. Das bedeutet, dass Strom zu einem fünf-fachen Preis gegenüber Gas zu beziehen ist. Deshalb sollte das Verhältnis rückgewonnener Wärme zu Strom nach Möglichkeit 8 bis 10:1 betragen. Erreicht wird dies durch einen möglichst hohen Wärmerückgewinnungsgrad (90 Prozent), eine geringe Leistungsaufnahme der Ventilatoren (repräsentiert durch die Größe SFP – also die spezifische Leistungsaufnahme je m³ Luft) und ein einfaches Lüftungsnetz mit großzügigen Rohrquerschnitten und Luftauslässen – also geringe Leitungswiderstände.
Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung speziell in der Sanierung muss zudem berücksichtigt werden, dass der normativ angesetzte Luftwechsel von den Nutzern bei weitem nicht erreicht wird, so dass die Energieeinsparungen über die Lüftungsanlage deshalb ebenfalls nicht erreicht werden. Im Sinne des Bauherrn wirtschaftlich ist demnach eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nicht, dafür ist sie technisch wie aus Komfortgründen dennoch sinnvoll. Die Kosten können für ein Einfamilienhaus bis zu 12.000 € (inkl. MWSt) betragen.

Eine Photovoltaikanlage ist der ideale Partner einer Lüftungsanlage. Auch ein Sole-Luft-Erdwärmetauscher kann für eine Vorerwärmung der Luft bei Frost eine gute Ergänzung sein, ebenso wie ein wassergeführtes Nachheizregister.
Im Einfamilienhaus kann eine Lüftungsanlage mit verhältnismäßig kleinem Aufwand errichtet werden, im Geschosswohnungsbau sind insbesondere Brand- und Schallschutzanforderungen zu erfüllen, wodurch dezentrale Lüftungsanlagen ggf. einer zentralen Lüftungsanlage vorzuziehen sind.

Förderung

Lüftungsanlagen werden weiterhin im Rahmen von Einzelmaßnahmen oder im Rahmen einer Sanierung auf einen KfW-Effizienzhausstandard von der KfW-Förderbank mit einem Zuschuss von 20 Prozent bei Einzelmaßnahmen oder dem entsprechenden Zuschuss bei Erreichung eines KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Es wäre zu wünschen, dass im Rahmen einer Neukonzeption der Förderung auch das „Pluspaket“ – bestehend aus kontrollierter Wohnraumlüftung und Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher – sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung für alle KfW-Effizienzhausstandards gewährt wird.

Fazit

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind die energie-effizienteste Art zu lüften. Allerdings bleibt noch viel Beratungsarbeit zu leisten, bevor sie sich in der Breite durchsetzen. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto mehr Gewicht nehmen die Lüftungswärmeverluste ein. Deshalb ist bei dem KfW-Effizienzhausstandard 40 plus eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auch obligatorisch und gut mit einer Photovoltaikanlage kombinierbar, weil der Strom dann zu überwiegenden Teilen über die Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Batteriespeicher erzeugt werden kann. Je nach Größe der Photovoltaikanlage können 40 bis 70 Prozent des Stroms sowohl für die Wärmepumpe als auch für die Wohnraumlüftung als auch für die Wärmepumpe über eine Photovoltaikanlage mit Speicher erzeugt werden.

Ende des Artikels, nachfolgende Tabellen außerhalb des Artikels, nur informativ

KfW55-Standard im Geschosswohnungsbau ist kein Hexenwerk

KfW55-Standard im Geschosswohnungsbau ist kein Hexenwerk

Entsprechend dem Energiekonzept der Bundesregierung soll der Energiebedarf im gesamten Gebäudebestand bis 2050 um 80 Prozent sinken. Ein ehrgeiziges Ziel, dessen Erreichung bei der derzeitigen Sanierungsquote gegenwärtig unrealistisch erscheint. Der Monitoring-Bericht zu den KfW-Programmen „Energieeffizient bauen“ und „Energieeffizient sanieren“ für das Jahr 2017 dokumentiert, dass die Sanierung zum besten KfW-Effizienzhausstandard 55 leider noch Seltenheitswert hat. Innerhalb des Programms 151 – Sanierung zu einem der verschiedenen KfW-Effizienzhausstandards – nimmt der Effizienzhausstandard in Bezug auf die geförderten Wohnungen 9,6 % bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein, bei Gebäuden mit mehr als 3 WE sind es 10,0 %.

Woran liegt es, dass der Anteil der Komplettsanierungen so gering ist?

Betrachtet man, dass die Anzahl der als Einzelmaßnahmen geförderten Sanierungen deutlich dominierten und überwiegend Eigentümer von 1-2 WE-Gebäuden bzw. von Eigentumswohnungen die Förderungen in Anspruch nahmen, kommen folgende Begründungen infrage:

  • Informationsdefizite bei den Eigentümern,
  • unzureichende finanzielle Ausstattung der Eigentümer,
  • aus Bauherrensicht noch zu geringe finanzielle Anreize,
  • aus Bauherrensicht zu komplizierte Antragstellung oder zu hohe Auflagen,
  • ggf. auch unzureichende Beratungsleistungen der Planer.

2019 betrug der Tilgungszuschuss bei Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards 55 27,5 %. Die Tilgungszuschüsse des Kredites (Prog. 151) sollen ab dem 24.Januar 2020 um 10 % bei der Zuschussvariante und um 12,5% bei der Kreditvariante angehoben werden. Es gibt eine weitere gute Nachricht, der maximale Kreditbetrag bzw. die maximal förderfähigen Kosten steigen auf 120.000 € bei Komplettsanierung auf einen der verschiedenen KfW-Effizienzhausstandards.

Seitens der Wohnungsbaugesellschaften bzw. -genossenschaften werden häufig die komplizierte Antragstellung und die Aufsplittung der Kosten bei Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme als Hemmnisse angeführt.

Zur Erhöhung des Anteils von Sanierungen auf Effizienzhausstandard 55 leiten sich folgende Maßnahmen ab:

  • Verstärkte Aufklärungsarbeit durch Energieberater mittels Fachpublikationen der Wohnungswirtschaft sowie breite Öffentlichkeitsarbeit, Aktionstage, Bauherren-Workshops.
  • Publikationen von Beispielsanierungen – dafür steht beispielsweise die Internetseite www.passivhausprojekte.de mit Dokumentationen abgeschlossener Passivhausprojekte inkl. der Kostenangaben und Energiekonzept zur Verfügung. Über die erweiterte Suche kann auch nach Sanierungen recherchiert werden.
  • Verstärkte Informationskampagnen, um die Vorteile der Sanierung auf KfW55-Standard deutlicher herauszustellen, insbesondere indem erfolgreich umgesetzte Sanierungen auf allgemein zugänglichen Internetplattformen veröffentlicht werden.

 

Das Potenzial ist groß – Wohnflächen nach Baualtersklassen

Wohnflächen nach Baualtersklassen (Auswertung der Gebäudetypologie 2013 – Basis: Gebäude- und Wohnungszählung 2011

Betrachtet man die Verteilung von Wohnflächen nach Baualtersklassen und deren Aufteilung nach Einfamilienhäusern (EFH), Reihenhäusern (RH), Mehrfamilienhäusern (MFH) und großen Mehrfamilienhäusern (GMH), beträgt der Anteil von Wohngebäuden, die von den Jahren 1948 bis 1994 errichtet wurden, insgesamt 60 %. Gerade diese Gebäude sind für eine Sanierung auf KfW-55-Standard aus energetischer Sicht die bevorzugte Zielgruppe.

Wie erreicht man den KfW-55-Standard bei Sanierung?

Beispiele insbesondere des Passivhausinstituts zeigen, dass gerade im Geschosswohnungsbau der KfW-55-Standard durchaus realisierbar ist. Im Rahmen des Projektes PHiB (Passivhaus im Bestand) wurden mehrere Bestandsgebäude – gerade im Geschosswohnungsbau – auf (Nahezu-) Passivhausstandard saniert.

Auf den Seiten des Passivhausinstituts (www.passiv.de) finden sich Dokumentationen erfolgreicher Sanierungen zum Passivhausstandard, die das Rezept zur Erreichung des Passivhausstandards dokumentieren:

  • In Frankfurt a.M. wurde zwei Wohnblöcke aus den 50er Jahren mit 60 WE in der Tevestraße zum Fast-Passivhausstandard saniert. Das Gebäude hat drei Vollgeschosse, zusätzlich wurde ein viertes Dachgeschoss als Staffelgeschoss im Zuge der Sanierung errichtet.
  • In Ludwigshafen wurde ein Gebäude in der Hoheloogstraße, ein Wohnbau aus dem Jahr 1965, mit 3 Vollgeschossen und 2 Aufgängen (insgesamt 12 Wohnungen) zum Fast-Passivhaus saniert. Die Sanierung erfolgte im Jahr 2005/2006 und wurde vom Passivhausinstitut wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.

 

Die Eckdaten der Sanierung auf einem Blick: 

In beiden Fällen waren Dämmstärken und Maßnahmen der Gebäudetechnik ähnlich und sollen hier kurz zusammengefasst werden.

Weitere umgesetzte Maßnahmen bei den erfolgten Fast-Passivhaus-Sanierungen:

  • Einbau der Fenster in die Dämmebene oder zumindest eine umlaufende Überdämmung des Blendrahmens von Sturz, Brüstung und Laibungen um mind. 3 cm zur Reduzierung der Wärmebrücken. Bei Fenstern sind U-Werte von Fenstern von 0,80 W/m²K möglich.
  • Zusätzlich wurden Wärmebrücken reduziert und die Luftdichtigkeit der Gebäude deutlich verbessert.
  • Die Lüftung über dezentrale Geräte mit Wärmerückgewinnung in den Wohnungen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mind. 80 %.
  • Die Beheizung kann nach Sanierung und Umrüstung auf Flächenheizung beispielsweise mit Sole-Wasser-Wärmepumpe oder mit Biomasse erfolgen, auch Fernwärme auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder unter Nutzung erneuerbarer Energie ist möglich.

Bei der Dämmung der Außenwände sind Wärmebrückenzuschläge für die Dübel zu berücksichtigen. Die Anzahl der Dübel hängt von der Dämmstärke, der Windlastzone sowie von der Höhe des Gebäudes ab.

Die Dämmstärke für die Kellerdecke ist i.d.R. durch die lichte Höhe des Kellers begrenzt, so dass nur mäßige Dämmstärken kellerseitig eingebaut werden können, die oberseitig ergänzt werden müssen.

 

Wesentliche Wärmebrücken sind in die Decke einbindende Kellerwände, die durch Flankendämmungen der Wände mit ca. 30 cm Länge verringert werden können.

Kritisch ist auch der Anschluss Erdgeschoss über unbeheiztem Keller. Hier ist eine Sockeldämmung erforderlich.

Auskragende Balkonplatten oder Überdächer sind abzutragen und durch vorgesetzte Balkone oder Überdachungen zu ersetzen. Generell können die genannten Wärmebrücken im Bestand nur optimiert und dadurch in ihrer Wirkung reduziert werden.

Prinzipiell ist ein Gebäude wärmebrückenfrei, wenn die Dämmschicht möglichst in einem ununterbrochenen Zug die thermische Gebäudehülle umfasst.

Unterbrechungen wie in die Kellerdecke einbindende Kellerwände sind durch Flankendämmungen und eine zusätzlich raumseitige Dämmschicht in ihrer Wärmebrückenwirkung zu reduzieren. Wird nach Sanierung eine Fußbodenheizung errichtet, ist eine zweite raumseitige Dämmschicht als Teil einer gedämmten Systemträgermatte ohnehin obligatorisch.

Im Geschosswohnungsbau sind die i.d.R. unbeheizten Treppenhäuser mit nachträglich nicht mehr dämmbaren erdberührendem Boden bei der energetischen Sanierung ein neuralgischer Punkt. Im Begleitbuch des Passivhauskompendium für die Version 9 wird empfohlen, die Treppenhäuser mit unverminderter Dämmstärke der Außenwände mit in die thermische Hülle zu integrieren. Dies ist sinnvoll, weil dadurch die Temperatur im Treppenhaus insgesamt höher sein wird, je besser der erreichte Effizienzhausstandard ist. Es stellt sich demnach die Frage, welche Temperatur sich im Treppenhaus einstellt, wenn Türen nach außen und zu unbeheizten Kellerräumen dicht sind und Fenster geschlossen gehalten werden.

Eine nachträgliche Dämmung der Wohnungswände zum Treppenhaus wird i.d.R. aufgrund beengter Platzverhältnisse speziell im Treppenhaus ohnehin ausscheiden. Gerade im Typenwohnungsbau mit angrenzenden schmalen Schlauchbädern oder Küchen ist auch hier eine nachträgliche Dämmung nicht praktikabel. Eine Beheizung des Treppenhauses ist ebenfalls Energieverschwendung, wenn Treppenhausfenster von den Mietern geöffnet oder geschlossen werden können. Bleibt also nur die Möglichkeit, den Luftaustausch im Treppenhaus beispielsweise mit Keramikkernlüftern mechanisch zu regulieren.

Ohne Berücksichtigung unbeheizter Treppenhäuser oder die Berücksichtigung von Kellerabgängen ergeben sich folgende Dämmstärken zur Erreichung der Anforderungen an H’T für die Erreichung des KfW55-Standards.

Daraus ergibt sich zwangsläufig die Frage, wie Treppenhäuser mit angrenzenden unbeheizten Kellern generell energetisch zu optimieren sind. Die logische Konsequenz besteht darin, den Kellerabgang bei energetischer Sanierung soweit praktisch umsetzbar, nachträglich baulich thermisch vom Treppenhaus zu trennen, so dass kein Luftverbund des Kellerabgangs zum Treppenhaus besteht. Dies dürfte den Energieberater im Typenwohnungsbau der 50er- bis 80er Jahre vor große Herausforderungen stellen und ein wesentlicher Grund dafür sein, dass bisher der Anteil des KfW-Standards 55 im Geschosswohnungsbau nur 10 % beträgt, weil der Aufwand zur thermischen Trennung von Treppenhaus zu Kellerabgang von den Wohnungsgesellschaften sehr wahrscheinlich als unverhältnismäßig betrachtet wird. Dies ist schade, denn prinzipiell ist für ein Mehrfamilienhaus die Kompaktheit (ausgedrückt im A/V-Verhältnis) besonders günstig. Damit ist der flächenbezogene Heizwärmebedarf geringer und die erforderlichen Dämmstärken werden mit zunehmender Größe der Mehrfamilienhäuser geringer.

Fazit: 

Grundsätzlich ist der KfW-Effizienzhausstandard 55 auch bei Sanierung erreichbar, wie insbesondere Dokumentationen erfolgreicher Passivhaussanierungen sowohl auf der Seite des Passivhausinstituts als auch in der Projektdatenbank zeigen.

Soll der Anteil von Passivhaus- bzw. KfW-Effizienzhaus-55-Sanierungen auf klimapolitisch wirksame Anteile gesteigert werden, sind weitaus deutlichere finanzielle Anreize zu setzen, Stichwort CO2-Abgabe. Wo zusätzliche bauliche Aufwendungen erforderlich sind, ist ggf. sogar die Kreditsumme je Wohnung von derzeit 100.000 €/WE bedarfsweise zu erhöhen.

Eine Erhöhung des Tilgungszuschusses auch im Vergleich zu den anderen Effizienzhausstandards ist gerade in Hinblick auf die Herausforderungen im Geschosswohnungsbau zu prüfen. Auch die Senkung des Zinssatzes insbesondere für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, speziell bei Erreichung des KfW55-Standards wäre alternativ zum Tilgungszuschuss eine mögliche Lösung, um den Anteil an Sanierungen auf diesen Standard zu erhöhen.

Es fehlt einerseits an erfolgreich umgesetzten Sanierungen speziell im Geschosswohnungsbau und andererseits an deren breitenwirksamer Veröffentlichung in Fachpublikationen der Wohnungswirtschaft, um Breitenwirkung zu erzielen.

Allgemein über das Internet frei zugängliche Publikationen von Beispielsanierungen, wie beispielsweise die Internetseite www.passivhausprojekte.de sind erforderlich. Die Projektbeispiele sollten Informationen zum Energiekonzept und der Umsetzung inkl. U-Werten, Dämmstärken und Kostenangaben enthalten.

Ein rechtlich-geschütztes Berufsbild: Energieberater

Ein rechtlich-geschütztes Berufsbild: Energieberater

Ich frage mich immer wieder warum der Energieberater noch kein rechtlich-geschütztes Berufsbild ist? Manchmal habe ich den Eindruck, dass schlicht der politische Wille fehlt. Dabei würden alle von diesem Berufsbild profitieren. Durch ein verlässliches Anforderungsprofil werden alle Aspekte wie Eigenschaften, Fähigkeiten und Merkmale der Tätigkeit geklärt. Mit einer Berufsbeschreibung werden Zutrittsbedingungen und Verantwortlichkeit geregelt.

Wenn Klimaschutz als Wachstums- und Gestaltungskraft für Wohlstand in unserer Gesellschaft verstanden wird, sind für unsere Berufsgruppe Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten unerlässlich. Stellen wir uns die Grundfrage, welche Merkmale eine gute Energieberatung ausmachen: Ein guter Energieberater weiß, was seine Leistung wert ist – aber wissen das auch alle anderen? Jeder hat eine andere Perspektive und Erwartungshaltung.
Ich meine, dass ein rechtlich-geschütztes Berufsbild einen wesentlichen Teil dieser Frage beantwortet. Und ich bin mir auch sicher, dass ein klares Berufsbild die entsprechende Transparenz über unsere Qualität ermöglicht.

Ein von staatlicher Seite geschütztes Berufsbild würde auch einer neuen Generation von Energieberatern die rechtliche Sicherheit geben, die für die Berufswahl und -ausübung unerlässlich ist. Im nächsten Schritt müssen sich auch Weiterbildungen und eine angestrebte hohe Qualifikation lohnen. Aufgaben und Pflichten, die dem Beruf innewohnen, sind für Unternehmen von großer Bedeutung.
Und für die Öffentlichkeit, können unsere Leistungen finanziell gewichtet werden. Mit der gesellschaftlichen Anerkennung werden aktive und zukünftige Energieberater motiviert. Natürlich steht das Berufsbild einem ständigen Wandel gegenüber. Mitunter reicht auch ein nüchterner Blick in die Gegenwart. Wenn sich zwei deutsche Automobilkonzerne eine Carsharing-Plattform teilen und den öffentlichen Nahverkehr einbeziehen, steht weit mehr als nur ein neues Konzept dahinter.
Wenn im Gebäudesektor Strom erzeugt wird, der zur Mobilität genutzt wird oder für industrielle Produktionsprozesse, dann müssen wir auch sektorenübergreifende Energieeffizienz betrachten. All dies sind tatsächlich gekoppelte Zusammenhänge, bei denen wir sektorenübergreifende Verantwortungen beschreiben müssen. Nur wenn wir das Thema ganzheitlich betrachten, werden wir Akzeptanz erlangen und fähig sein, unsere Chance zu nutzen. Wie Sie sehen, geht es hier weit mehr als um die Zukunft einer Branche.

Als Verantwortlicher des LfE-Vorstandes ist mir die Qualitätssicherung unserer Arbeit und vor allem auch die Sichtbarkeit der hohen Qualität unserer Arbeit ein persönliches Anliegen. Der LfE trägt nicht zuletzt durch sein Weiterbildungsangebot zur Qualitätssicherung der Energieberatung bei. Als Berufsverband der Energieberater vertritt er weit mehr als nur die Interessen seiner Mitglieder. Daher unterstützen wir ein rechtlich-geschütztes Berufsbild, das staatlich geregelt und gefördert wird. Wir können damit alle nur gewinnen! Ralph Piterek LFE- Vorstand Pitbau Ingenieure GmbH – www.pitbau.de 

KfW55-Standard im Geschosswohnungsbau ist kein Hexenwerk

Ohne Fleiß kein Preis – KfW-Standard 85 bei Standard-Sanierungen ist gut erreichbar

Ist eine Gebäudesanierung geplant, lohnt es sich, zu prüfen, welche Maßnahmen für ein Gebäude sinnvoll sind und welche Einsparungen sich daraus ergeben.
Die erste zu fällende Entscheidung ist, welche Bauteile energetisch ertüchtigt werden sollen.
Wenn nur einzelne Bauteile energetisch ertüchtigt werden sollen, beispielsweise das Dach, stehen die Mindestanforderungen an die U-Werte über die technischen Mindestanforderungen an Einzelmaßnahmen fest:

Soll beispielsweise das Dach neu eingedeckt werden, sollte die Förderung der Maßnahme über das Zuschussportal mit 10 % für Einzelmaßnahmen zumindest überprüft werden. Dafür muss ein U-Wert von 0,14 W/m²K erzielt werden. Im zweiten Schritt wäre zu überlegen, ob nicht sogar eine Kombination mit einer Heizungserneuerung oder dem Einbau einer Lüftungsanlage in Frage kommt, um den Zuschuss auf 15% für Heizungs- oder Lüftungspaket zu erhöhen. Überschreiten die sich aus dieser Maßnahmenkombination ergebenden Kosten die Grenze von 50.000 € pro Wohneinheit, kann immer noch über eine Komplettsanierung nachgedacht werden.

Ist eine Komplettsanierung beabsichtigt, sollten die verschiedenen Energieeffizienzhausstandards auf Machbarkeit geprüft werden. Solche „Gedankenspiele“ sind über die BAFA-Vor-Ort-Beratung mit einem Zuschuss von max. 800 €, bzw. 60 % des Beratungshonorars förderfähig. So ist es im Rahmen der Variante BAFA-Vor-Ort-Beratung – Komplettsanierung sogar empfehlenswert, dem Bauherrn die Effekte und die Aufwendungen der einzelnen KfW-Effizienzhausstandards darzustellen.
Bei der Beratung zu verschiedenen Maßnahmen der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle muss auch die Gebäudetechnik mitberücksichtigt werden. Soll beispielsweise die Beheizung künftig über eine Wärmepumpe erfolgen, kann nahezu jeder Energieeffizienzhausstandard mit den entsprechenden Dämmstärken erreicht werden. Umgekehrt ist eine energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle unabdingbare Voraussetzung, um die Wärmepumpe effizient und wirtschaftlich zu betreiben und auch die Flächenheizung mit behaglichen Oberflächentemperaturen auslegen zu können.

Die überschläglichen U-Werte der einzelnen KfW-Effizienzhausstandards zeigt folgende Tabelle. Für eine erste überschlägliche Ermittlung der maximalen U-Werte der einzelnen Bauteile könnten demnach die Anforderungswerte H’T  / H’T Ref mit den jeweiligen Bauteil-U-Werten des EnEV-Referenzgebäudes nach Anlage 1 EnEV multipliziert werden.


Quelle: eigene Darstellung, unter Zugrundelegung der techn. Mindestanforderungen lt. Merkblatt KfW – TMA für die KfW-Programme 151

Soll ein Gebäude unter Umsetzung bzw. leichter Unterbietung der U-Werte des Referenzgebäudes für Neubau komplett saniert werden, landet man zumindest in Bezug auf die Anforderungen an H‘T bei KfW-Effizienzhausstandard 85, wenn auch der Wärmebrückenzuschlag mit 0,05 W/m²K angesetzt wird. Dazu müssen also auch die Wärmebrücken wie Fensteranschlüsse, Sockel etc. entsprechend baulich mit optimiert werden. Der Ansatz des optimierten Wärmebrückenzuschlags kann auch über den „einfachen“ Gleichwertigkeitsnachweis entsprechend der Wärmebrückendetails aus DIN 4108-BB2 bestätigt werden. Für die KfW-Standards 70 und 55 kann es sich auch lohnen, Wärmebrücken detailliert nachzuweisen, um Wärmebrückenzuschläge von <0,035 W/m²K nachzuweisen. Verhältnismäßig „umständlich“ ist hingegen der Nachweis über die Konstruktionsempfehlungen der KfW für Sanierung.

U-Werte und Dämmstärken für KfW-Effizienzhausstandard 85

Luft bei den U-Werten ist in aller Regel dort, wo Außenwände gedämmt werden sollen, insbesondere bei den „Einstiegs“-KfW-Effizienzhausstandards 115 und 100, so dass ggf. in den 90er Jahren erneuerte Fenster nicht getauscht zu werden brauchen oder Puffer für den U-Wert des Fußbodens bzw. der Kellerdecke gebraucht wird. Wenn hingegen auch die Fenster getauscht werden und der planerische Mehraufwand des (detaillierten) Wärmebrückennachweises nicht gescheut wird, kann mit moderatem Aufwand in Bezug auf die Anforderungen an die Gebäudehülle auch der KfW-Effizienzhausstandard 85 oder gar 70 gut erreicht werden, zumal die energetische Fachplanung mit 50 % bezuschusst wird. Im Vorteil sind alle die Energieberater, die für Wärmebrücken schon ihre „Vorlagen für Standarddetails“ aus der Schublade ziehen können, was sich bei Sanierungen von einfachen Einfamilienhäusern von der Stange anbietet, ebenso für den Typenwohnungsbau, und die somit nur noch die Längen der einzelnen Wärmebrücken zu ermitteln brauchen.
Alternativ empfiehlt es sich, in (organisierten) Netzwerken wie dem GIH zusammen zu arbeiten, indem sich mehrere Energieberater fachlich ergänzen, wobei ein Kollege z.B. Blower door-Messungen anbietet, ein anderer Kollege dafür Wärmebrückendetails schon als Vorlagen zur Verfügung stellen und ein dritter Kollege die Gebäudetechnik planen kann. Im Interesse des Bauherrn können so Synergien optimal genutzt werden und gleichzeitig findet ein reger fachlicher Austausch ganz selbstverständlich statt.